Rechtsdokument — Partner

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Partnerprogramms

Dieses Dokument regelt die Anmeldung, Teilnahme und Vergütung im offiziellen QReportly-Partnerprogramm. Es ist getrennt von den Nutzungsbedingungen, die die Nutzung der Plattform durch Endkunden (registrierte Organisationen) regeln.

Zuletzt aktualisiert: 3. Juni 2026

01

Annahme und Vertragsverhältnis

Diese Partnervereinbarung (die ««Vereinbarung») wird zwischen dem Betreiber der QReportly-Plattform (««QReportly», der ««Anbieter») und der natürlichen oder juristischen Person geschlossen, die sich im Partnerprogramm anmeldet oder daran teilnimmt (der ««Partner»).

Durch die Erstellung eines Partnerkontos, den Zugriff auf das dedizierte Portal, die Weitergabe eines Empfehlungslinks oder die fortgesetzte Teilnahme am Programm bestätigt der Partner, dass er diese Vereinbarung, die Partner-Datenschutzrichtlinie und die Partner-Cookie-Richtlinie gelesen, verstanden und vollständig akzeptiert hat.

Handelt der Partner im Namen einer juristischen Person, erklärt er, dass er befugt ist, diese Person zu binden. Akzeptiert der Partner diese Bedingungen nicht, muss der Zugang zum Programm eingestellt werden.

02

Definitionen

Für die Zwecke dieser Vereinbarung:

  • ««Programm» — das kommerzielle System, durch das Partner die QReportly-Plattform berechtigten Organisationen empfehlen und gemäß der veröffentlichten Richtlinie Provisionen erhalten können.
  • ««Empfehlungslink» — eine personalisierte URL, die eine berechtigte Registrierung über einen Empfehlungsparameter oder ein gleichwertiges Verfahren dem Konto des Partners zuordnet.
  • ««Empfohlene Organisation» — eine juristische Person, die sich über den Link des Partners auf der QReportly-Plattform registriert und ein aktives kostenpflichtiges Abonnement abschließt.
  • ««Berechtigter Umsatz» — Beträge, die der Anbieter tatsächlich von empfohlenen Organisationen gemäß dem geltenden Tarifplan einzieht, abzüglich Steuern, Rückerstattungen, Rückbuchungen und zurückgezahlter Beträge.
  • ««Provision» — der Standardsatz von 20 % auf wiederkehrenden berechtigten Umsatz, sofern der Anbieter keinen abweichenden Satz schriftlich mitgeteilt hat.
  • ««Partnerportal» — die sichere Oberfläche, über die der Partner Empfehlungen, Klicks und Provisionen überwacht.

03

Unabhängiger Status — kein Mandat oder Vertretung

Der Partner handelt als unabhängiger Auftragnehmer. Diese Vereinbarung begründet kein Arbeits-, Handelsvertretungs-, Agentur-, Partnerschafts-, Joint-Venture- oder ähnliches Verhältnis zwischen den Parteien.

Der Partner ist nicht befugt, den Anbieter gegenüber Dritten zu binden, zu verpflichten oder zu vertreten, Garantien im Namen von QReportly anzubieten, Verträge im Namen des Anbieters abzuschließen oder Plattformpreise oder -bedingungen zu ändern.

Der Partner ist allein verantwortlich für seine eigene Geschäftstätigkeit, Besteuerung, Sozialabgaben, Berufslizenzen und die Einhaltung geltenden Rechts (einschließlich Werbe-, Verbraucherschutz- und Wettbewerbsvorschriften).

04

Teilnahmeberechtigung und Konto

Das Programm richtet sich an Fachleute und Organisationen in Bereichen wie Recht, Steuern & Buchhaltung, Personalwesen, Wirtschaftsprüfung oder Compliance-Beratung. Der Anbieter kann die Teilnahme eines Bewerbers ablehnen oder beenden, der die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt oder ein Reputationsrisiko darstellt.

Das Partnerkonto ist vom Hauptadministratorkonto der QReportly-Plattform für Kunden getrennt. Eine E-Mail-Adresse kann gemäß der bei der Registrierung angezeigten technischen Richtlinie nur einem primären Kontotyp zugeordnet werden.

Der Partner muss Zugangsdaten vertraulich behandeln und den Anbieter unverzüglich über jeden unbefugten Zugriff informieren.

05

Empfehlungs- und Kommunikationsregeln

Der Partner wirbt für QReportly auf faire, professionelle und rechtmäßige Weise. Das Versprechen garantierter Rechtsergebnisse, das Verschweigen von Dienstleistungsbeschränkungen oder die Darstellung von QReportly als Ersatz für die gesetzlichen Pflichten des Kunden ist untersagt.

Der Partner darf keinen Spam, irreführende Werbung, Bieten auf Marken des Anbieters ohne schriftliche Zustimmung, Websites, die QReportly nachahmen, oder Praktiken verwenden, die gegen Wettbewerbs- oder Datenschutzrecht verstoßen.

Organisationen, die sich über den Link des Partners registrieren, schließen einen separaten Vertrag mit dem Anbieter (Plattformbedingungen). Der Partner wird nicht Vertragspartei des Vertrags zwischen dem Anbieter und dem Endkunden und erhält keinen automatischen Zugang zu operativen Meldedaten auf der Plattform.

06

Zuordnung von Empfehlungen

Eine Empfehlung wird dem Partner nur zugeordnet, wenn die Organisation die Plattform über einen gültigen Empfehlungslink aufruft und die Registrierung unter den veröffentlichten technischen Bedingungen abschließt. Der Anbieter führt Zuordnungsaufzeichnungen im Partnerportal.

Bei Zuordnungskonflikten (gleichzeitiger Zugriff über mehrere Partner oder direkte Registrierung) ist die Entscheidung des Anbieters auf Grundlage technischer Protokolle endgültig, vorbehaltlich einer angemessenen und dokumentierten Vorgehensweise.

Der Anbieter kann Tracking-Mechanismen zur Betrugsprävention anpassen, ohne bereits validierte und bezahlte Empfehlungen rückwirkend zu beeinträchtigen, außer bei nachgewiesenem Betrug.

07

Provisionen, Zahlungen und Steuern

Die Standardprovision beträgt 20 % des monatlichen berechtigten Umsatzes, der von empfohlenen Organisationen mit aktivem Abonnement generiert wird, sofern kein abweichendes schriftliches Angebot des Anbieters gilt.

Die Provision entsteht erst, nachdem die empfohlene Organisation ein aktives, unbestrittenes kostenpflichtiges Abonnement hat. Testzeiträume, gesperrte, unbezahlte oder gekündigte Konten generieren keine Provision.

Zahlungen an den Partner erfolgen periodisch in der Währung und zu den im Portal mitgeteilten Bedingungen, vorbehaltlich einer Mindestauszahlungsschwelle und der Bereitstellung gültiger Steuerdaten (einschließlich Steueridentifikationsnummer, soweit erforderlich).

Der Partner ist für die Erklärung und Zahlung von Steuern auf erhaltene Provisionen verantwortlich. Der Anbieter kann Beträge einbehalten oder Zahlungen bei Streitigkeiten, Rückbuchungen, Betrug oder Verstoß gegen diese Vereinbarung verzögern.

Der Anbieter kann irrtümlich gezahlte Provisionen oder solche, die sich auf nachträglich an den Kunden erstattete Beträge beziehen, zurückfordern.

08

Geistiges Eigentum und Marke

Marken, Logos, Marketingmaterialien und Dokumentation von QReportly bleiben Eigentum des Anbieters. Der Partner erhält eine beschränkte, widerrufliche, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung genehmigter Materialien ausschließlich zur Bewerbung des Programms.

Der Partner darf offizielle Materialien nicht ändern, Domains oder Social-Media-Konten registrieren, die Verwechslungen mit QReportly verursachen, oder Materialien ohne schriftliche Zustimmung an Dritte unterlizenzieren.

09

Haftungsbeschränkung und Freistellung

Das Programm wird ««wie besehen» bereitgestellt. Der Anbieter garantiert kein bestimmtes Einkommensniveau, keine Anzahl von Empfehlungen oder Konversionen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesamthaftung des Anbieters gegenüber dem Partner für Ansprüche im Zusammenhang mit dem Programm auf den Betrag der Provisionen beschränkt, die dem Partner in den drei Monaten vor dem Ereignis gezahlt wurden.

Der Partner stellt den Anbieter von Ansprüchen, Verlusten, Bußgeldern oder Aufwendungen (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei, die entstehen aus: (i) Verstoß gegen diese Vereinbarung; (ii) falschen oder nicht konformen Mitteilungen über QReportly; (iii) Rechtsverletzungen oder Verletzungen von Rechten Dritter durch den Partner.

10

Laufzeit, Aussetzung und Beendigung

Diese Vereinbarung tritt mit der Annahme in Kraft und bleibt für die Dauer der Teilnahme gültig; jede Partei kann sie durch schriftliche Mitteilung oder durch Schließung des Kontos gemäß den Portalverfahren kündigen.

Der Anbieter kann die Teilnahme bei Betrug, Missbrauch, schwerwiegendem Verstoß gegen Werberegeln, behördlichen Anfragen oder Reputationsschäden unverzüglich aussetzen oder beenden.

Bei Beendigung muss der Partner die Nutzung von Markenmaterialien einstellen. Gültig erworbene Provisionen für Zeiträume vor der Beendigung bleiben zahlbar, vorbehaltlich Verrechnungen und Rückforderungen gemäß dieser Vereinbarung.

11

Änderungen und anwendbares Recht

Der Anbieter kann diese Vereinbarung, die Provisionstabelle oder Programmverfahren aktualisieren, indem er eine aktualisierte Version mit dem Wirksamkeitsdatum veröffentlicht. Die fortgesetzte Teilnahme nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Annahme.

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht am eingetragenen Sitz des Anbieters unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Streitigkeiten werden von den zuständigen Gerichten am eingetragenen Sitz des Anbieters entschieden, sofern zwingendes Recht nichts anderes vorsieht.

Das Verhältnis zwischen Plattformkunden und dem Anbieter wird durch die allgemeinen QReportly-Nutzungsbedingungen geregelt, die für die tatsächliche Nutzung des SaaS-Dienstes Vorrang haben.

Bei Fragen zu dieser Vereinbarung, Provisionen oder Teilnahmeberechtigung: