Compliance Deutschland
Interner Meldekanal für Deutschland — HinSchG
Vollständige Konformität mit dem Hinweisgeberschutzgesetz. Sichere anonyme Meldungen, automatisches elektronisches Register und deutsche Rechtsvorlagen.
Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) · In Kraft seit 2. Juli 2023 · Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937
Wer muss in Deutschland das HinSchG umsetzen?
- Private Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten
- Öffentliche Arbeitgeber nach dem Gesetz
- Bestimmte regulierte Sektoren unabhängig von der Mitarbeiterzahl
Zentrale Anforderungen des HinSchG
Das HinSchG verlangt sichere interne Meldekanäle, Dokumentation in einem elektronischen Register, Beteiligung des Betriebsrats wo zutreffend und strikten Schutz vor Repressalien.
- Schriftliche, mündliche und persönliche Meldewege
- Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, Rückmeldung innerhalb von 3 Monaten
- Elektronisches Hinweisgeber-Register
- DSGVO- und BDSG-konforme Datenverarbeitung
- Verbot von Repressalien mit Beweislastumkehr
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